Monatsarchiv: Februar 2012

Betreuerin gefunden

Heute habe ich meine Physiklehrerin gefragt, ob Sie mich bei meinem Projekt als Betreuerin unterstützen möchte. Prinzipiell ist sie mit von der Partie, jedoch an die Bedingung geknüpft, dass ich noch etwas messen müsse. Ich denke an einen Vergleich zwischen den theoretischen und den reellen Klimaverhältnissen in der Stratosphäre. Nimmt die Temperatur ab etwa 20 Kilometern tatsächlich wieder etwas zu? Beträgt der Druck in 30 km Höhe wirklich nur noch etwa 1 % des Druckes auf Meereshöhe?

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MétéoSuisse – die Experten in Sachen Wetterballone

Bei meinen heutigen Recherchen habe ich die eventuelle Lösung auf viele Probleme gefunden: MétéoSuisse in Payerne (ursprünglicher Link funktioniert leider nicht mehr, ähnlicher Link hier). MétéoSuisse lässt am Standort Payerne 4 mal täglich einen Wetterballon steigen und ist daher DER Experte in Sachen Wetterballone. Ich werde ihnen sicherlich noch ein e-Mail schicken, ob ich vorbeikommen kann um meine Frageliste abzuarbeiten. Wäre super wenn ich hier Erfolg hätte.

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Probleme über Probleme

Nun suche ich schon seit vielen Tagen nach Infos, Tricks und Materialien und stiess dabei auf viele Probleme. Kälte, Druck oder besser gesagt kein Druck, Wind und die damit verbundene Strecke welche zurückgelegt wird sind nicht gerade hilfreich. Wie soll ich die Apparaturen wärmen? Pulverwärmebeutel würden zwar während genügend langer Zeit Wärme abgeben, brauchen dafür jedoch Sauerstoff, welcher in der Stratosphäre leider nicht en masse vorhanden ist. Wie finde ich den Ballon oder eher die Box wieder? Immerhin sind zurückgelegte Distanzen von bis zu 200 km möglich. Irgendetwas wird mir sicher einfallen.

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Legal oder Illegal?

Heute habe ich Antwort vom BAZL erhalten, ob es überhaupt legal ist, als Privatperson einen Wetterballon steigen zu lassen. Antwort: Es ist legal, solange ein Gewicht von 2 kg nicht überschritten wird und der Ballon mindestens 5 km von einem Flughafen entfernt gestartet wird. Unter 2 kg, das sollte gut machbar sein, 5 km von Flughäfen entfernt sollte ebenfalls kein Problem sein. Gute Voraussetzung also für eine legale Durchführung meines Projektes.

SR 748.941 Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

SR 748.941 Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

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